Gedenkort SA-Gefängnis Papestraße

Machtübergabe an die Nationalsozialisten

Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 markierte das Ende der Weimarer Republik. Der Regierung gehörten neben Hitler zunächst nur zwei weitere NSDAP-Mitglieder sowie acht Politiker aus dem deutsch­nationalen und konservativen Lager an.

Als Reichskanzler bediente Hitler sich umgehend aller ihm zur Verfügung stehenden staatlichen Macht­mittel. Sein Ziel war die Ausschaltung der politischen Gegner und die Errichtung einer Diktatur. Bereits am 1. Februar 1933 löste Reichs­präsident von Hindenburg den Reichstag auf. Nach einem Aufruf der KPD zum General­streik unter­zeichnete er am 4. Februar eine von Hitler vorgelegte Not­verordnung. Kund­gebungen und Druck­schriften von politischen Gegnern konnten nunmehr verboten werden. In Preußen rekrutierte Hermann Göring als kommissarischer Innen­minister 50 000 „Hilfspolizisten” aus SA und SS sowie dem rechts­gerichteten para­militärischen Verband „Stahlhelm” und forderte sie unverhohlen auf, gegen „Staatsfeinde” mit der Schusswaffe vorzugehen.

Am Abend des 27. Februar brannte das Reichs­tags­gebäude. Die Regierung propagierte den Brand als Beweis für einen kommunistischen Umsturz­versuch. Die daraufhin erlassene Not­verordnung „zum Schutze von Volk und Staat” setzte alle wesentlichen Grundrechte außer Kraft.

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